Brandschutz durch externen Brandschutzbeauftragten
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- Umfassende Beratung
Diese Kunden vertrauen uns im Brandschutz
Bestellung Brandschutzbeauftragter
Es gibt verschiedene Arten von Gebäuden, die nach der deutschen Gesetzgebung einen Brandschutzbeauftragten benötigen. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser oder Industrieanlagen.
Dieser prüft, ob das Gebäude den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.
Um die fachgerechte Umsetzung des Brandschutzes zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber, Eigentümer oder Betreiber einen Brandschutzbeauftragten bestellen, der über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügt und regelmäßige Begehungen durchführt.
Wenn Sie nicht über das nötige Personal oder Know-how verfügen, um einen eigenen Brandschutzbeauftragten zu stellen, können Sie auf unsere Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter zurückgreifen.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und regelmäßige Überprüfung der Brandschutzanforderungen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein unverbindliches Angebot für unsere Brandschutzdienstleistungen zu erhalten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Häufig gestellte Fragen
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ?
Ein Brandschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn die gesetzlichen Vorgaben, die zuständige Behörde oder die Berufsgenossenschaft dies verlangt. Dies kann der Fall sein, wenn
• die Brandgefährdung in einem Gebäude besonders hoch ist,
• ein Betrieb mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 5000 m² Bruttofläche betreibt,
• ein Betrieb mit besonderen baulichen Anlagen oder Einrichtungen ausgestattet ist, z. B. Hochregallager, Tiefgaragen oder Krankenhäuser, oder
• der Betrieb gefährliche Stoffe lagert, verarbeitet oder transportiert, z. B. brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Sprengstoffe.
Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland, Branche und Betriebsart variieren. Daher ist es ratsam, sich bei den zuständigen Stellen zu informieren, ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist oder nicht.
Was kostet ein Brandschutzbeauftragter ?
Die Kosten für einen Brandschutzbeauftragten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Größe und Komplexität des Betriebes, der Anzahl der Mitarbeiter, der Art und dem Umfang der Tätigkeiten, die der Brandschutzbeauftragte ausüben muss.
Die Kosten bestehen aus einer einmaligen Gebühr für die Bestandsaufnahme und Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, einer monatlichen oder jährlichen
Pauschale für die Betreuung des Betriebes oder einer stunden- oder tageweisen Abrechnung für die Erbringung bestimmter Leistungen zusammensetzen.
Die durchschnittlichen Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten liegen zwischen 50 und 100 Euro pro Monat und der regelmäßigen Begehungen mit Kosten von 250 € bis 500 € pro Begehung.
Für interne Brandschutzbeauftragte müssen die Betriebe neben den Ausbildungskosten auch die Arbeitszeit, die Freistellung von anderen Aufgaben, die Ausrüstung und die Fortbildung berücksichtigen.
An wen berichtet der Brandschutzbeauftragte ?
Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel dem Betriebsinhaber oder der Betriebsleitung unterstellt und berichtet direkt an diese. Er hat eine beratende und unterstützende Funktion und soll die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften und Maßnahmen im Betrieb überwachen und fördern. Der Brandschutzbeauftragte kann aber auch an andere verantwortliche Personen im Betrieb berichten, wie z. B. den Sicherheitsbeauftragten, den Betriebsrat oder den Betriebsarzt, je nach der internen Organisation und Zuständigkeit für den Brandschutz. Der Brandschutzbeauftragte ist jedoch nicht weisungsbefugt gegenüber anderen Mitarbeitern und darf keine Anordnungen erteilen, die seinen Aufgabenbereichüberschreiten. Er hat lediglich ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht und muss bei Bedarf Mängel und Gefahren an die Betriebsleitung melden.
Wie erfolgt die Bestellung des Brandschutzbeauftragten
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss schriftlich erfolgen. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen festzulegen.
Hier finden Sie ein vorgefertigtes Formular: