Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C

Diese Kunden vertrauen uns im Brandschutz

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Korrekte Brandschutzordnung mit Brief und Siegel

Wann genau ist die Erstellung einer Brandschutzordnung notwendig?


Generell können Sie davon ausgehen, dass Gebäude oder bauliche Anlagen, die gesetzlich als Sonderbauten eingestuft werden, eine Brandschutzordnung erfordern.
So etwa Arbeitsstätten, große Industriebauten, Veranstaltungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten, bauliche Anlagen und Räume, in denen mit erhöhter Brandgefahr oder Explosionsgefahr gerechnet werden muss u.a.m.

Die Forderung nach einer Brandschutzordnung ist von der objektspezifischen Risikoeinschätzung der Genehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder eines Brandschutzsachverständigen abhängig.
Sie ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Auflagen der Baugenehmigung und/oder dem Brandschutzkonzept.

Freiwillig erstellte Brandschutzordnung für Ihre Sicherheit

Unabhängig von Verordnungen und Richtlinien kann Ihnen eine freiwillig erstellte Brandschutzordnung der Erhöhung des Sicherheitsniveaus Ihres Gebäudes dienen oder auch im Rahmen einer Zertifizierung zum Qualitätsmanagement erforderlich werden.

So oder so: Wir beraten Sie zum Thema Brandschutzordnung jederzeit ausführlich.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Brandschutzordnung Teil A ?

Eine Brandschutzordnung ist ein Dokument, das die Regeln und Maßnahmen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in einem Gebäude oder einer Einrichtung festlegt. Sie richtet sich an alle Personen, die sich dort aufhalten oder arbeiten, und soll das Risiko eines Brandes minimieren und im Brandfall das richtige Verhalten sicherstellen. Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen.

Die Brandschutzordnung muss auf die jeweiligen örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt sein. Sie muss auch den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben entsprechen und regelmäßig aktualisiert werden.