Brandschutz durch externen Brandschutzbeauftragten

Diese Kunden vertrauen uns im Brandschutz

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Bestellung Brandschutzbeauftragter

Es gibt verschiedene Arten von Gebäuden, die nach der deutschen Gesetzgebung einen Brandschutzbeauftragten benötigen. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser oder Industrieanlagen.

Dieser prüft, ob das Gebäude den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.

Um die fachgerechte Umsetzung des Brandschutzes zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber, Eigentümer oder Betreiber einen Brandschutzbeauftragten bestellen, der über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügt und regelmäßige Begehungen durchführt.

Wenn Sie nicht über das nötige Personal oder Know-how verfügen, um einen eigenen Brandschutzbeauftragten zu stellen, können Sie auf unsere Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter zurückgreifen.

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und regelmäßige Überprüfung der Brandschutzanforderungen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein unverbindliches Angebot für unsere Brandschutzdienstleistungen zu erhalten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ?

Ein Brandschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn die gesetzlichen Vorgaben, die zuständige Behörde oder die Berufsgenossenschaft dies verlangt. Dies kann der Fall sein, wenn

• die Brandgefährdung in einem Gebäude besonders hoch ist,

• ein Betrieb mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 5000 m² Bruttofläche betreibt,

• ein Betrieb mit besonderen baulichen Anlagen oder Einrichtungen ausgestattet ist, z. B. Hochregallager, Tiefgaragen oder Krankenhäuser, oder

• der Betrieb gefährliche Stoffe lagert, verarbeitet oder transportiert, z. B. brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Sprengstoffe.

Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland, Branche und Betriebsart variieren. Daher ist es ratsam, sich bei den zuständigen Stellen zu informieren, ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist oder nicht.