Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Diese Kunden vertrauen uns im Brandschutz

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Fluchtplan – Selbsthilfe im Brandfall

Die betriebliche Gefahrenabwehr erfordert die Erstellung von Fluchtplänen, die eine grafische Grundrissdarstellung der vorhandenen Flucht- und Rettungswege enthalten.

Fluchtpläne bestehen aus bildlichen Darstellungen und meist noch schriftlichen Anweisungen. Sie zeigen nicht nur die Flucht- und Rettungswege, sondern auch die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandmeldeeinrichtungen und Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.Um eine schnelle und effektive Reaktion in Ausnahmesituationen zu ermöglichen, sollten die Flucht- und Rettungspläne von einem Fachmann erstellt werden, der die gesetzlichen Vorschriften und die örtlichen Gegebenheiten kennt.

Wir bieten Ihnen diesen Service an und prüfen und erstellen professionelle Flucht- und Rettungspläne für Ihr Gebäude.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich ein individuelles Angebot für Flucht- und Rettungspläne machen.

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Häufig gestellte Fragen

Wieviele Fluchtpläne sind in einem Gebäude notwendig ?

Die Anzahl der Fluchtpläne in einem Gebäude hängt von der Größe, dem Layout und der Nutzung des Gebäudes ab. Es gibt keine allgemeine Regel, wie viele Fluchtpläne erforderlich sind, aber es sollte mindestens ein Fluchtplan pro Geschoss geben, der deutlich sichtbar an geeigneten Stellen angebracht ist. Der Fluchtplan sollte die wichtigsten Informationen enthalten, wie z.B. den kürzesten Weg zum nächsten Ausgang, die Lage der Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kästen, die Notrufnummern und die Anweisungen für den Brandfall.