Feuerwehrpläne nach DIN 14095
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Feuerwehrpläne zum Festpreis
Feuerwehrpläne und Feuerwehreinsatzpläne sind wichtige Dokumente, die der Feuerwehr im Einsatzfall einen schnellen und umfassenden Überblick über das betroffene Gebäude verschaffen. Sie enthalten unter anderem Angaben zu den baulichen Gegebenheiten, den Brand- und Löschwasseranlagen, den Flucht- und Rettungswegen, den Gefahrenstoffen und den besonderen Risiken im Objekt. Feuerwehrpläne sind für alle Gebäude mit einer erhöhten Brandgefahr oder einem erhöhten Schutzbedarf erforderlich, wie zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, Industriebetriebe oder Krankenhäuser. Sie werden in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr erstellt und regelmäßig aktualisiert. Feuerwehrpläne müssen sowohl in der Brandmeldezentrale (BMZ) oder dem Feuerwehranlaufpunkt (FAP) des Gebäudes in einem gesicherten Kasten aufbewahrt werden, als auch bei der Feuerwehr hinterlegt sein, damit sie im Alarmfall sofort verfügbar sind.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihr maßgeschneidertes Angebot für Feuerwehrpläne und Feuerwehreinsatzpläne zu erhalten.
Damit die Feuerwehr jede Sekunde fürs Lebenretten nutzt, Feuerwehrlaufkarten
Die Karten sind eine Voraussetzung zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr.
Auf ihnen werden die Brandmelder jeweils einer Meldegruppe der BMZ, das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), der Gebäudezugang sowie der Standort der Brandmeldezentrale, der Übertragungseinrichtung (UE), des Feuerwehrbedienfeldes (FBF), des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) sowie aller für die Feuerwehreinsatzkräfte relevanten Einrichtungen eingezeichnet.
Pro Meldergruppe der BMZ ist eine Feuerwehrlaufkarte erforderlich.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist Bestandteil von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 ?
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind grafische Darstellungen, die der Feuerwehr Informationen über ein Gebäude und seine Umgebung liefern. Sie enthalten unter anderem Angaben zu:
– Der Lage, der Anzahl und der Art der Geschosse
– Den Zugängen, den Flucht- und Rettungswegen und den Sammelplätzen
– Den Brandbekämpfungs- und Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. Hydranten, Sprinkler, Löschanlagen, Brandschutztüren oder -wände
– Den Gefahrenstoffen, den Brandabschnitten und den Brandlasten
– Den besonderen baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten, die für die Einsatzkräfte relevant sind
Muss die örtliche Feuerwehr dem Feuerwehrplan zustimmen ?
Ja, die örtliche Feuerwehr muss dem Feuerwehrplan zustimmen, bevor dieser in Kraft treten kann. Die Feuerwehr prüft, ob der Feuerwehrplan den Anforderungen der DIN 14095 entspricht und ob er alle wesentlichen Informationen enthält, die für eine effektive Brandbekämpfung erforderlich sind. Die Feuerwehr kann auch Änderungen oder Ergänzungen verlangen, wenn sie dies für notwendig hält.
Wie oft muss ein Feuerwehrplan überprüft werden, ob dieser noch aktuell ist?
Ein Feuerwehrplan muss mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, ob dieser noch aktuell ist. Dies gilt insbesondere, wenn sich an dem Gebäude oder seiner Nutzung etwas geändert hat, was Einfluss auf den Brandschutz haben könnte. Zum Beispiel,
wenn neue Gefahrenstoffe eingelagert werden, wenn Umbauten oder Erweiterungen stattfinden oder wenn die Brandschutzeinrichtungen verändert werden. Bei jeder Überprüfung muss der Feuerwehrplan gegebenenfalls aktualisiert und erneut von der Feuerwehr genehmigt werden.
Wer übergibt die Feuerwehrpläne an die Feuerwehr?
Die Feuerwehrpläne müssen vom Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes an die Feuerwehr übergeben werden. Dies kann direkt oder über einen beauftragten Fachplaner geschehen, der die Erstellung der Feuerwehrpläne übernimmt. Die Feuerwehrpläne müssen in einem geeigneten Format vorliegen, das von der Feuerwehr verwendet werden kann. Dies kann zum Beispiel eine Papierform, eine digitale Formoder eine Kombination aus beidem sein. Die Feuerwehr muss jederzeit Zugriff auf die aktuellen Feuerwehrpläne haben, um sie im Einsatzfall schnell und einfach einsehen zu können.