Korrekte Brandschutzordnung mit Brief und Siegel
Wann genau ist die Erstellung einer Brandschutzordnung notwendig?
Generell können Sie davon ausgehen, dass Gebäude oder bauliche Anlagen, die gesetzlich als Sonderbauten eingestuft werden, eine Brandschutzordnung erfordern.
So etwa Arbeitsstätten, große Industriebauten, Veranstaltungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten, bauliche Anlagen und Räume, in denen mit erhöhter Brandgefahr oder Explosionsgefahr gerechnet werden muss u.a.m.
Die Forderung nach einer Brandschutzordnung ist von der objektspezifischen Risikoeinschätzung der Genehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder eines Brandschutzsachverständigen abhängig.
Sie ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Auflagen der Baugenehmigung und/oder dem Brandschutzkonzept.
Freiwillig erstellte Brandschutzordnung
für Ihre Sicherheit
Unabhängig von Verordnungen und Richtlinien kann Ihnen eine freiwillig erstellte Brandschutzordnung der Erhöhung des Sicherheitsniveaus Ihres Gebäudes dienen oder auch im Rahmen einer Zertifizierung zum Qualitätsmanagement erforderlich werden.
So oder so: Wir beraten Sie zum Thema Brandschutzordnung jederzeit ausführlich.