Brandschutzbeauftragter

Zum Schutz der Beschäftigten

Das Thema Brandschutz ist grundlegende Pflicht des Arbeitgebers, aber auch der Beschäftigten. Arbeitgeber sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Dazu gehört selbstredend auch der Brand- und Explosionsschutz. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, d.h. die Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu Gefahren führen können. Die Bewertung des Gebäudes wird durch einen Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz durchgeführt werden. Setzen Sie dabei auf unsere fundierte Beratung.

Sicher und gesund arbeiten – besser vorbeugen

Sicherheit, Brandschutz und Gesundheit muss innerbetrieblich gemeinschaftlich gewährleistet sein. Mit unserer Ingenieurs- und Beratungsdienstleistung helfen wir Ihnen durch den Gesetzes- und Verordnungsdschungel rund um das komplexe Thema Brandschutz. Damit fehlendes Risikobewusstsein und unsicheres Verhalten Ihrer Mitarbeiter eingedämmt werden – die häufigsten Ursachen für Schadensereignisse im Betrieb.

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